Der Bund unterstützt ausgewählte Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen mit 50 Prozent der anfallenden Kurskosten zur Vorbereitung der eidg. Prüfung. Die Bundesbeiträge können nach der eidg. Berufsprüfung (egal ob bestanden oder nicht bestanden) selbst online beim Bund angefordert werden.
Folgende Kriterien müssen für eine Rückvergütung erfüllt sein
1. Sie haben einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert.
Der gewählte Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen, damit Sie Bundesbeiträge beantragen können. Prüfen Sie das vor dem Kursbesuch: www.meldeliste.ch.
2. Sie haben die Kursgebühren bezahlt.
Als Nachweis reichen Sie die auf Ihren Namen ausgestellte(n) Rechnung( en) und die Zahlungsbestätigung(en) der Kursanbieter ein. Wichtig: Bewahren Sie die Dokumente auf.
3. Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert.
Sie können die Bundesbeiträge erst beantragen, nachdem Sie die eidgenössische Prüfung absolviert haben. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Wichtig: Bewahren Sie die Prüfungsverfügung auf (ausgestellt durch die Prüfungsträgerschaft).
4. Sie wohnen in der Schweiz.
Sie müssen zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Das Beitragsgesuch muss innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung eingereicht werden. Der vorbereitende Kurs darf nicht länger als 7 Jahre vor der eidgenössischen Prüfung begonnen haben.