50% Subventionen der Kurskosten vom Bund

Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund seit 1. Januar 2018 direkt finanziell unterstützt. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen. Seit 2018 erhalten die Absolvierenden 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, dies unabhängig vom Prüfungserfolg.


Was wird subventioniert?
Die folgenden Lehrgänge und Vorbereitungsmodule der AzU AG, welche auf die eidg. Prüfungen ab 2018 vorbereiten.
  • Verkaufsfachleute mit eidg. FA
  • Marketingfachleute mit eidg. FA
  • Technische Kaufleute mit eidg. FA
  • MarKom/Basiskurs Marketing & Verkauf
  • Personal / HR Fachleute

Um wie viel reduziert sich meine Kursgebühr?

Den Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet.

Ablauf der Rückvergütung

Der Studierende der AzU AG...
  • ...meldet sich bei der AzU AG an einen Vorbereitungslehrgang für die eidg. Prüfung an.
  • ...erhält eine Rechnung über die Kursgebühr, welche auf ihn ausgestellt und durch ihn (als Einmal- oder Ratenzahlung) beglichen wird.
  • ...erhält nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges und vollständiger Zahlung der Kursgebühr von der AzU AG eine Zahlungsbestätigung
  • ...absolviert die eidg. Prüfung.
  • ...erhält den Prüfungsbescheid (Prüfungsverfügung).
  • ...reicht seine Zahlungsbestätigung und Prüfungsverfügung ab 2018 über das Online-Portal unter sbfi.admin.ch ein.
  • ...erhält 50% der Kursgebühren direkt vom Bund erstattet.