Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund seit 1. Januar 2018 direkt finanziell unterstützt. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen. Seit 2018 erhalten die Absolvierenden 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, dies unabhängig vom Prüfungserfolg.